Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes
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Das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) wird in der aktuellen Legislaturperiode überarbeitet und fortgeschrieben werden. Dabei wird die Landesregierung fachlich von einer Arbeitsgruppe des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen (Landesteilhabebeirat) begleitet, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und die Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz weiter voranzutreiben.
Ziel der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung einer grundlegenden Erklärung des Landesteilhabebeirates, sog. Letter of Intent, zu den maßgeblichen Eckpunkten. Die Arbeitsergebnisse werden dem Hauptgremium des Landesteilhabebeirates vorgelegt und dienen der Landesregierung als Grundlage für die Gesetzesnovellierung.
Die AG LGGBehM setzt sich aus dem Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, der zuständigen Fachabteilung, einem sozialwissenschaftlichen Begleitinstitut und vierzehn Vertreterinnen und Vertretern der Selbsthilfebewegung aus dem Landesteilhabebeirat zusammen. Inhalte und Wirkungen der Gesetzesnovellierung sollen von den Expertinnen und Experten in eigener Sache fachlich diskutiert werden. Dabei ist die UN-Behindertenrechtskonvention als ständige Leitlinie zu verstehen. Außerdem werden das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sowie aktuelle Gleichstellungsgesetze aus anderen Bundesländern berücksichtigt.
- Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) - Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen
- Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und
anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
(Kommunikationshilfenverordnung - KHV) - Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-
Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) - Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde
und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz (Verordnung über barrierefreie
Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD)
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